Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat eine Verordnung für die Versteigerung von Emissionszertifikaten in den Bundestag eingebracht ( 16/13189). Sie regele entsprechend des Zuteilungsgesetzes 2012 die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012, die den Anlagebetreibern nicht kostenlos zugeteilt werden. Neben der bisherigen kostenlosen Vergabe an die Anlagenbetreiber werde ein Teil der Gesamtzuteilungsmenge von Emissionszertifikaten in Zukunft versteigert. Die Auktion solle der Verordnung zufolge in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden Emissionshandelsbörsen erfolgen. Welche der Börsen dafür ausgewählt werde, solle nach einem Vergabeverfahren entschieden werden. Der Wert der Emissionszertifikate richte sich dabei nach Angebot und Nachfrage der Käufer. Staatliche Eingriffe in den Preisbildungsprozess seien der Verordnung nach nur dann vorgesehen, wenn missbräuchlich versucht werden sollte, den Versteigerungspreis zu manipulieren. Dabei solle es möglich sein, dass auch andere EU-Mitgliedstaaten ihre Zertifikate auf dem deutschen Markt verkaufen können. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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