Berlin: (hib/AS) Für den Gebrauch des Weichmachers Bisphenol A (BPA) soll es in Deutschland gegenwärtig keine Beschränkungen geben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/13104) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke ( 16/12822) hervor. Darin schreibt die Regierung, dass nach der vorliegenden Datenbasis die Voraussetzungen für ein Beschränkungs- oder Zulassungsverfahren nach der EU-Chemikalienverordnung REACH "derzeit nicht gegeben" seien. Wenn im Dezember 2010 das sogenannte REACH-Registrierungsdossier zu BPA eingereicht werde, könnten die Behörden mehr zur Bewertung, Beschränkung oder Zulassung des Stoffes sagen. In diesem Dossier würden auch weitere Informationen über die Herstellung, Verwendung sowie über weitere Studien enthalten sein. Bisphenol A ist ein chemischer Grundbaustein zur Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen oder Beschichtungen wie sie zum Beispiel in Babyflaschen, bei Plastikverpackungen oder bei der Innenbeschichtung von Dosen zu finden sind. Das Umweltbundesamt habe Ende März einen Workshop veranstaltet, auf dem von verschiedenen Forschern die Datenlage zu Bisphenol A diskutiert wurde.
Inneres/Antwort Gesamtschutzquote leicht gesunkenBerlin: (hib/STO) Bei den Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist die sogenannte Gesamtschutzquote im ersten Quartal 2009 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum leicht gesunken. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13116) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12862) mitteilte, lag die Quote in den ersten drei Monaten dieses Jahres bei 34,3 Prozent. Im Zeitraum von Januar bis einschließlich März 2008 betrug sie den Angaben zufolge 34,9 Prozent. Die Gesamtschutzquote umfasst Asyl-Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes sowie Erteilungen von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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