Berlin: (hib/HLE) Wenn auf Verkaufsveranstaltungen oder bei so genannten Kaffeefahrten Reisen vermittelt werden, sollen diese Veranstaltungen in Zukunft bei den Behörden angemeldet werden müssen. Dies verlangt der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme ( 16/13190) zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ( 16/12784). Bisher seien nur Veranstaltungen, die vom Gesetzgeber als "Wanderlager" bezeichnet werden, anmeldepflichtig, wenn sie dem Verkauf von Waren dienen. Nach Angaben des Bundesrates dienen die "Wanderlager" immer häufiger dazu, den Teilnehmern dieser Veranstaltungen Reisen zu vermitteln. "Leider kommt es aber auch bei den neuen Erscheinungsformen des Wanderlagers immer wieder zu Täuschungen und Schädigungen der Teilnehmer, also zu denselben Missständen, die bisher schon den Warenvertrieb so oft begleitet haben", schreibt der Bundesrat. Es sei nicht gewährleistet, dass diese Veranstaltungen der Verwaltung im Vorfeld bekannt würden. Die fehlende Anzeigepflicht für Veranstaltungen, bei denen Reisen vermittelt würden, werde von Veranstaltern genutzt, um unter dem Deckmantel einer solchen Veranstaltung tatsächlich Waren zu vertreiben. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Erwiderung dem Vorschlag des Bundesrates zu.
Nicht folgen will die Bundesregierung einer anderen Forderung der Länder. Der Bundesrat hatte moniert, dass der Kreis der Unternehmen aus anderen EU-Ländern, die nach Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ohne Genehmigung in Deutschland tätig werden dürften, zu groß sei. Viele Firmen könnten sich auf die Dienstleistungsrichtlinie berufen, um die strengen deutschen Regelungen für eine Niederlassung zu vermeiden. Solchen Unternehmen müsste in Zukunft die absichtliche Umgehung von Niederlassungsvorschriften nachgewiesen werden. Das sei eine Überforderung der Behörden.
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