Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat dringt auf zahlreiche Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" ( 16/12256). So macht sich die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu der Vorlage unter anderem dafür stark, in dem Gesetz neben der Anwendung bedenklicher Arzneimittel bei Menschen auch die Anwendung solcher Mittel bei Tieren zu verbieten, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/12677) hervorgeht. Zur Begründung verweist der Bundesrat dabei auf Belange des Tierschutzes und des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag indes in ihrer Gegenäußerung ab und betont, dass "die für Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren bereits geltenden arzneimittelrechtlichen Regelungen den vom Bundesrat genannten Schutzgütern Rechnung tragen".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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