Berlin: (hib/STO) Die nach dem Amoklauf von Winnenden geplante Verschärfung des Waffenrechts ist unter Sachverständigen umstritten. Während sich mehrere Experten bei einer Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag hinter die von der Koalition vorgesehenen Neuregelungen stellten, sprachen sich andere Sachverständige für weitergehende Maßnahmen aus.
Nach dem Willen der Koalition, die ihre Vorschläge in einem Änderungsantrag zur geplanten Novelle des Sprengstoffgesetzes (16/12597) eingebracht hat, sollen Behörden verdachtsunabhängig die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften in den Räumlichkeiten von Schusswaffen-Besitzern überprüfen können. Zugleich soll klargestellt werden, "dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen". Zudem soll die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre angehoben werden. Vorgesehen sind unter anderem auch die Einrichtung eines bundesweiten Waffenregisters bis Ende 2012 sowie eine befristete Amnestieregelung, um Besitzern illegaler Waffen einen Anreiz zu geben, diese abzugeben.
Auch nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 16/12663) sollen illegale Waffen bis Ende des Jahres straffrei bei den zuständigen Behörden abgegeben werden können. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen treten in ihren Anträgen ( 16/12395; 16/12477) für ein Verbot von Schusswaffen in Privathaushalten ein.
Gisela Mayer vom nach dem Amoklauf von Winnenden gegründeten Aktionsbündnis betroffener Eltern sprach sich unter anderem für ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen im Sportbereich aus. Mit Blick auf die verdachtsunabhängigen Kontrollen plädierte sie zudem dafür, dass bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis einem Verzicht auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zugestimmt werden muss. Ohne eine solche Regelung solle jegliche Aufbewahrung von Schusswaffen in Privatwohnungen verboten werden. Für den Bund Deutscher Kriminalbeamter warb Bernd Carstensen dafür, dass Schusswaffen und Munition nicht am selben Ort zur Verfügung stehen dürfen. Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), bemängelte, dass Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Waffenrechtsnovelle wie etwa ein Verbot von Paintball-Spielen nicht aufgegriffen worden seien. Roman Grafe, Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", kritisierte, keine der beabsichtigten Änderungen des Waffenrechts seien geeignet, Amokläufe wie in Winnenden zu erschweren.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dagegen, die vorliegenden Vorschläge gingen "insgesamt in die richtige Richtung". So könne die beschleunigte Einführung des zentralen Waffenregisters eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung des illegalen Waffenbesitzes werden. Der Mainzer Oberstaatsanwalt Rainer Hofius begrüßte neben der Einführung des Waffenregisters auch die vorgesehene Amnestie, bei der aber zu fragen sei, ob sie weit genug gehe. Der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, bezeichnete die Vorschläge der Koalition als "ausgewogenen Kompromiss", auch wenn eine Neuregelung des Waffenrechts aus Sicht der Sportschützen "eigentlich nicht erforderlich" sei.
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