Berlin: (hib/CHE) Die steuerliche Entlastung durch das Konjunkturpaket II konnte bis Ende Mai noch nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Die umfangreichen Programmier- und Testarbeiten zur Umsetzung des neuen Lohnsteuertarifs im IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien erst am 30. Mai abgeschlossen worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/13077) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12824). Darin hatte sich die Fraktion erkundigt, ob der Anstieg des Nettolohns, der sich bei vielen Arbeitnehmern bereits auf der Gehaltsabrechnung im März niedergeschlagen hatte, auch auf das Arbeitslosengeld auswirken würde. Nach Auskunft der BA sollten nach Ende der Testarbeiten die Differenzbeträge berücksichtigt werden, schreibt die Regierung.
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