Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung hält Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Intersexuellen für unnötig. Wie aus einer Antwort ( 16/13269) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12769) hervorgeht, hält die Regierung Änderungen des Vornamensrechts, des Personenstandsgesetzes sowie des Ehe- und Lebenspartnerschaftsrechts für nicht erforderlich, solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, dass der Verzicht auf eine Festlegung des Geschlechts dem Wohle des Betroffenen diene.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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