Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung diskutiert eine Flexibilisierung des Elterngeldes durch einen individuellen Teilanspruch. Das geht aus einer Antwort ( 16/13275) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13062) hervor. Der Unterschied zum bisherigen Verfahren liege darin, dass es nicht mehr um die Halbierung der Zahlung im doppelten Zeitraum gehe, sondern um einen monatlichen Teilanspruch, der auf die Hälfte des Elterngeldes ohne Einkommen begrenzt sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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