Berlin: (hib/AS) Der Bundesrat hat gegen das das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen ( 16/11131, 16/11641, 16/12465, 16/12466, 16/13080) Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes eingelegt. Zur Begründung erklärt der Bundesrat in einer Unterrichtung ( 16/13362) an das Parlament, dass das Verfahren im Vermittlungsausschuss am 10. Juni 2009 ohne Einigung gescheitert sei. Die Länderkammer wollte Veränderungen bei der Beimischungsquote und bei der Höhe der Besteuerung erreichen. Dabei verweist der Bundesrat auf die schwierigen Bedingungen für die Produzenten von Biodiesel und Pflanzenöl in Deutschland. In einer Entschließung fordert die Länderkammer zudem, Biomethan als Biokraftstoff anzuerkennen und in der Beimischung zu Erdgas bis 2015 die Steuern zu erlassen. Wenn der Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Förderung von Biokraftstoffen vom Bundestag mit Kanzlermehrheit zurückgewiesen wird, ist das Gesetz zustande gekommen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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