Berlin: (hib/SKE) Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll es nach Meinung des Ausschusses für Kultur und Medien weiter geben. Ein FDP-Antrag ( 16/12472) für ein Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen und Werbefreiheit im privaten Rundfunk wurde am Mittwochnachmittag mit den Stimmen aller Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Union, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten darin überein, dass die Pressevielfalt nicht durch eine größere Werbefreiheit im Privatfunk gefördert werde. Die FDP-Fraktion betonte dagegen, dass Werbung als Einkommensfaktor für die Medien eine hohe Bedeutung habe und somit zum Erhalt der Medienvielfalt beitrage.
"Der Antrag macht das Bewusstsein deutlich, dass Medien für die FDP nur ein Wirtschaftsfaktor sind", hieß es von Seiten der Union. Sie halte den Antrag für widersprüchlich, weil er zum einen Werbefreiheit fordere, zum anderen die Werbung aus öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosendern verbannen wolle. Auch die Forderung nach einer besseren Selbstkontrolle der Medien sei unverständlich, wenn es im gleichen Antrag heiße, die Selbstkontrolle habe sich bewährt. "Wenn man mehr Werbung will, wird das Programm weniger", ergänzte die SPD-Fraktion. Sie kritisierte zudem die Forderung nach einer Liberalisierung des Glücksspielvertrages. Mit den staatlichen Lotterien würden viele Sportvereine gefördert, die ansonsten nicht existieren könnten. Die Linke sagte, eine Deregulierung der Werbung sei "einfach nicht der richtige Weg, um Vielfalt und breite kulturelle Angebote zu fördern". Auch die Grünen meinten, mit einer einseitigen Werbefreiheit für Privatsender finde lediglich eine "Umschichtung der Mittel", aber keine Verbesserung statt.
Die FDP-Fraktion verteidigte ihre Initiative mit dem Hinweis, die öffentlich-rechtlichen Anstalten seien durch Gebühreneinnahmen in Höhe von acht Milliarden Euro jährlich den Privatsendern gegenüber besser gestellt. Ein hauptamtliches Kontrollgremium für öffentlich-rechtliche Sender sei notwendig, da die bisherigen Mitglieder der Aufsichtsgremien zu wenig Zeit für die Aufgabe hätten. Sportvereine würden vielfach von Unternehmen gefördert, seien also nicht allein auf Lotterien angewiesen. Einer Liberalisierung des Glücksspielvertrages stehe demnach nichts im Wege.
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