Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung stimmt der Auffassung des Bundesrates grundsätzlich zu, dass Rechtssicherheit im Hinblick auf die Dekonsolidierung bei der Ausgestaltung des Zweckgesellschaftsmodells erforderlich ist. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (16/13384) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung ( 16/13297). Die übrigen Vorschläge des Bundesrates will die Regierung teilweise überprüfen, teilweise lehnt sie sie ab.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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