Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht keine Defizite bei der nationalen beziehungsweise europäischen parlamentarischen Kontrolle der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/13117) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12931) hervor.
Darin verweist die Regierung darauf, dass die parlamentarische Kontrolle durch das Europäische Parlament grundsätzlich gemäß den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts stattfinde. Der Verwaltungsrat von Frontex nehme den allgemeinen Tätigkeitsbericht der Agentur für das vorangegangene Jahr an und übermittle diesen bis spätestens 15. Juni jedes Jahres dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Rechnungshof. Auch werde dieser Bericht veröffentlicht.
Zudem lege der Verwaltungsrat vor dem 30. September jeden Jahres das Arbeitsprogramm der Agentur für das darauf folgende Jahr fest und übermittle es dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus könnten das Europaparlament oder der Rat den Exekutivdirektor der Agentur auffordern, über die Erfüllung seiner Aufgaben Bericht zu erstatten, erläutert die Regierung und verweist im Übrigen darauf, "dass der Schwerpunkt der Kontrolle von Frontex nicht beim Europäischen Parlament, sondern beim Europäischen Gerichtshof liegt".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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