Berlin: (hib/STO) Am Verwaltungsgericht Berlin und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit 20 Verfahren in Visumangelegenheiten anhängig, in denen sich die Kläger beziehungsweise Antragsteller für eine Visumbefreiung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache "Soysal" berufen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13144) mit. Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zu einer vorherigen Regierungsantwort ( 16/12743), der zufolge aus dem sogenannten "Soysal"-Urteil des EuGH vom 18. Februar 2009 kein Recht türkischer Staatsangehöriger auf eine visumfreie Einreise nach Deutschland "zum Zweck des Empfangs von Dienstleistungen" etwa als Touristen oder im Rahmen von Verwandtenbesuchen folgt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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