Berlin: (hib/BOB) Ob die Bundesregierung beabsichtigt, die sogenannte gerichtsinterne Mediation auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zu stellen, möchte die Fraktion Die Linke wissen. In einer Kleinen Anfrage ( 16/13317) führt sie aus, dass es eine solche bisher noch nicht gebe. Bei der gerichtsinternen Mediation handele es sich um eine spezielle Form der konsensualen Streitbeilegung in gerichtlichen Verfahren. Dabei strebten die streitenden Parteien durch Vermittlung eines neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis (dem richterlichen Mediator) freiwillig, vertraulich und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung an.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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