Berlin: (hib/HLE) Bagatellgrenzen bei der Besteuerung von Renten wird es nicht geben. Dies erklärte die Bundesregierung am Mittwochmorgen in der Sitzung des Finanzausschusses auf eine Frage von Bündnis 90/Die Grünen. Die Einführung von Bagatellgrenzen sei verfassungsrechtlich problematisch. Nach Angaben der Regierung sind rund 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen zu prüfen, nachdem durch Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 Renten höher besteuert werden als früher. Damit nicht in jedem Einzelfall alle Steuerunterlagen durchgegangen werden müssten, habe man sich mit den Bundesländern auf ein Risikomanagement geeinigt, bei dem nach bestimmten Kriterien mit einer Wahrscheinlichkeitsbewertung vorgegangen werde. Die genauen Kriterien dieses Risikomanagements dürften für die Steuerzahler nicht vorhersehbar sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleibe jedoch gewahrt, versicherte die Regierung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die verfassungsrechtliche Bewertung als nachvollziehbar. Das Risikomanagement könne ein Weg sein, um das Problem in den Griff zu bekommen.
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