Berlin: (hib/STO) Vor dem Spielsuchtrisiko insbesondere bei Geldspielautomaten in Spielhallen haben am Mittwochnachmittag eine Reihe von Sachverständigen bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses gewarnt. Demgegenüber betonte Uwe Christiansen vom Verband der Deutschen Automatenindustrie bei dem Hearing zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur stärkeren Prävention der Glücksspielsucht ( 16/11661), bei Geldspielgeräten stehe die Unterhaltung und nicht die Gewinnmöglichkeit im Vordergrund. Er verwies unter anderem darauf, dass die Aufstellung gewerblicher Geldspielgeräte in zahlreichen Vorschriften geregelt sei. So seien unter anderem Einsätze und Höchstgewinne geregelt. Auch müsse ein Gerät nach einer Stunde Spielzeit eine fünfminütige Spielpause einlegen.
Für Gerhard Meyer vom Bremer Institut für Psychologie und Kognitionsforschung sind dagegen "aus den Geldspielautomaten inzwischen Glücksspielautomaten geworden". In der Spielverordnung stehe, "dass man mit einem Einsatz von 20 Cent 2 Euro gewinnen kann". Tatsächlich könne man aber mit einem Einsatz von 2 Euro "600 Euro-Punkte" gewinnen, die gleichbedeutend mit einem Gegenwert von 6.000 Euro seien. Gewinne von beispielsweise 1.000 Euro würden von Spielern als stimulierend erlebt. Zugleich jagten Spieler ihren Verlusten hinterher. So habe ein Testspieler in einer Spielhalle innerhalb von gut 5,5 Stunden 1.450 Euro verloren, was dem durchschnittlichen Nettolohn eines Arbeitnehmers in Deutschland entspreche.
Für die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sagte Armin Koeppe, das größte Suchtpotenzial bei Glücksspielen sehe seine Organisation bei den Geldspielgeräten in Spielhallen. 85 Prozent der Klienten, die in die Beratungsstellen kommen, hätten ihre Spielsucht in den Spielhallen erworben, fügte er mit Verweis auf ein Modellprojekt hinzu. Das Einstiegsalter bei Geldspielgeräten habe bei zehn Jahren gelegen. Ilona Füchtenschnieder vom Fachverband Glücksspielsucht betonte, die Zahl der Glücksspielsüchtigen in Beratungsstellen nehme kontinuierlich zu. Das Hauptproblem der Klienten sei dabei "mit 85 Prozent der Geldspielautomat in Gaststätten und Spielhallen".
Einen Grund dafür sah Füchtenschnieder in der starken Verbreitung der Automaten, bei denen es sich um "keine Unterhaltungsgeräte" handele. "Hier hat sich neben dem staatlichen Glücksspiel ein gewerblicher Glücksspielmarkt etabliert", fügte sie hinzu. Der Einzelsachverständige Christoph Tolzin betonte, dass Kinder und Jugendliche theoretisch "eigentlich mit Spielautomaten gar nicht in Berührung kommen" dürften, doch werde das Aufstellen der Geldspielautomaten in Gaststätten nicht kontrolliert. Sinnvoll wäre, hier die "Hürden wesentlich höher" zu legen und den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Geldspielautomaten rechtlich deutlich mehr einzuschränken als derzeit.
Für den Bundesverband Automatenunternehmer sagte dagegen Wolfgang Voß, Fachleuten zufolge sei die Einführung von Zugangskontrollen bei der Vielzahl der betriebenen Objekte unmöglich. Zudem bestünden dagegen verfassungsrechtliche Bedenken. Auch sehe sein Verband dies nicht für sinnvoll an.
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