Berlin: (hib/AS) Die Herstellung flüssiger Biomasse soll künftig nachhaltig ohne Zerstörungen der Umwelt erfolgen. Die Bundesregierung legte eine entsprechende Verordnung für eine nahhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) vor ( 16/13326). Damit soll in Zukunft erreicht werden, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung genutzt und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird, unter Beachtung nachhaltiger Standards hergestellt wird. Biomasse, die diesen Kriterien nicht entspricht soll nicht mehr vergütet werden. Ab 2010 müssen nach der Verordnung bestimmte Anforderungen an die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und die Erhaltung schützenswerter Landschaften eingehalten werden. Zudem soll gewährleistet werden, dass bei der Stromerzeugung mit Biomasse weniger Treibhausgase produziert werden. Die Anforderungen entsprechen den Richtlinien der Europäischen Union (2009/28/EG). Mit der Verordnung werden zudem Grundlagen für privatwirtschaftliche Zertifizierungs- und Kontrollsysteme geschaffen, um eine Überprüfung der Qualitätsstandards zu erreichen.
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