Berlin: (hib/STO) Bei dem sogenannten Einbürgerungstest ist die Durchfallquote offenbar äußerst gering. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (16/13558) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/11815) hervorgeht, verliefen in der Zeit vom 1. September 2008 bis 31. März 2009 bundesweit lediglich 587 von insgesamt 46.266 Teilnahmen an dem Test nicht erfolgreich, während 98,7 Prozent die Prüfung bestanden.
Der Antwort zufolge hatte bei mehr als der Hälfte der 113.030 im Jahr 2007 eingebürgerten Personen ihre bisherige Staatsangehörigkeit weiter Bestand: 59.241 oder 52,4 Prozent dieser Einbürgerungen erfolgten demnach unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Die niedrigste Einbürgerungsquote bei Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit wurde dabei mit 38,5 Prozent in Berlin registriert und die höchste mit 61,1 Prozent in Schleswig-Holstein.
Wie die Regierung zugleich betont, vermeidet Deutschland wie andere Staaten auch "grundsätzlich das Entstehen von Mehrstaatigkeit durch Einbürgerung". Eine generelle Ausnahme gelte nur für die Staatsangehörigen der anderen EU-Staaten sowie der Schweiz: "Hier wird die Mehrstaatigkeit ausnahmsweise hingenommen, da bei Unionsbürgern und Schweizern bereits eine weitgehende Gleichbehandlung mit Inländern besteht."
Eine unbegrenzte Ausweitung der Mehrstaatigkeit hält die Bundesregierung "aus verschiedenen Gründen nicht für wünschenswert". So bestehe unter Ordnungsgesichtspunkten ein staatliches Interesse, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit einzuschränken, argumentiert die Regierung. Mehrstaatigkeit könne auch heute zu Rechtsunsicherheiten und Rechtsproblemen führen. Auch Loyalitätskonflikte wegen staatsbürgerlicher Pflichten gegenüber verschiedenen Staaten seien nicht auszuschließen. Zudem sei der diplomatische und konsularische Schutz von Deutschen, die weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, im Ausland eingeschränkt.
Wie in der Antwort der Bundesregierung weiter deutlich wird, verfügten 61,0 Prozent der Ende 2007 in Deutschland lebenden Ausländer dem Ausländerzentralregister zufolge über ein Daueraufenthaltsrecht. Dabei schwankte der Anteil der Ausländer mit einem Daueraufenthaltsrecht je nach Bundesland zwischen 40,3 Prozent in Sachsen-Anhalt und 67,0 Prozent in Bayern. Laut Regierung dürften diese Werte jedoch eher etwas höher sein, "da der Aufenthaltsstatus bei aufhältigen Unionsbürgern im Ausländerzentralregister nicht immer erfasst wird".
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Ende 2007 in der Bundesrepublik lebenden Ausländern lag laut Regierungsantwort bei 17,7 Jahren. Am kürzesten war sie mit 7,9 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern und am längsten in Baden-Württemberg mit 19,7 Jahren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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