Berlin: (hib/MIK/HIL) Bund und Länder verzichten seit Herbst 2008 auf eine Bescheinigung von Unternehmern über die wöchentliche Ruhezeit von Kraftfahrern, soweit der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit dokumentiert hat. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13753) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13520) zum Bürokratieabbau im Fahrpersonalrecht. Auch ein nachträglicher Nachweis sei in bestimmten Fällen möglich, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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