Berlin: (hib/SKE/JOH) Im Jahr 2008 wurden Empfängern von Arbeitslosengeld II in insgesamt 789.000 Fällen die Leistungen gekürzt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/13577) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13340) hervorgeht, wurden die Sanktionen in 256.000 Fällen gegen unter 25-Jährige und in 533.000 Fällen an Ältere verhängt. Ein Großteil der Fälle - 61 Prozent bei den unter 25-Jährigen, 51,6 Prozent bei den Älteren - sei auf den Verstoß gegen das Gebot, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, zurückzuführen.
97.642 der unter 25-Jährigen seien daraufhin das Arbeitslosengeld II und eventuell weitere Leistungen wie Heizkosten vollständig gestrichen worden, heißt es in der Antwort. 92.821 Menschen hätten Kürzungen bis knapp 20 Prozent hinnehmen müssen. Bei den Sanktionen gegen die Älteren habe der größte Teil (40,6 Prozent beziehungsweise 216.159 Personen) zwischen 30 und knapp 40 Prozent weniger Leistungen erhalten.
In 31.050 Fällen hätten die Betroffenen im Jahr 2008 erfolgreich Widerspruch eingelegt, in 3.733 Fällen hätten sie ihre Ansprüche auf dem Klageweg durchgesetzt. Im Jahr 2007 betrug die Zahl der teilweise oder ganz zurückgenommenen Sanktionsentscheidungen der Antwort zufolge 24.330, im Jahr 2006 12.880. Gegen Sanktionen teilweise oder vollständig erfolgreich geklagt hatten 2007 1.331 Personen, im Jahr 2006 waren es laut Statistik 511.
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