Berlin: (hib/HLE/JOH) Im Rahmen der Auftragsverwaltung sind die Bundesländer für Planung und Bau von Bundesfernstraßen zuständig. Sie hätten innerhalb der Vorgaben des Fernstraßenausbaugesetzes und des anliegenden Bedarfsplanes einen weiten Handlungsspielraum für die eigene Reihung ihrer Planungen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13760) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/13531) zum politischen Gestaltungsspielraum beim Bundesfernstraßenausbau. Auf die Frage der Linksfraktion, ob die Bundesregierung den umstrittenen Weiterbau der Autobahn 100 in Berlin zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Anschlussstelle Treptower Park auch gegen den Willen des Berliner Senats durchsetzen würde, antwortet die Regierung, derzeit bestehe keine Veranlassung, darüber zu entscheiden. Sollte das Land Berlin zu dem Schluss kommen, auf den Weiterbau der A 100 zu verzichten, werde der Bund "auf der Grundlage der sachlichen Begründung" über das weitere Vorgehen entscheiden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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