Berlin: (hib/TEP/JOH) Der Fortbestand der sogenannten Zivilklausel für die Großforschungsaufgabe ist nach Angaben der Regierung "zu jeder Zeit Voraussetzung für das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gewesen". In ihrer Antwort ( 16/13773) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13510) schreibt die Regierung, dass die Zivilklausel seit der Gründung des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) Teil seiner Zweckbestimmung sei. Auch nach einer Fusion des FZK mit der Universität Karlsruhe zum KIT werde die Zivilklausel auch weiterhin für die Erfüllung der Großforschungsaufgabe gelten. Die Schaffung einer Zivilklausel für den Universitätsbereich des KIT falle in die Zuständigkeit des Landes.
Aus Sicht der Regierung sei eine Trennung von Nuklearforschung und Rüstungsforschung am KIT beizubehalten. "Aus verfassungsrechtlichen Gründen bleiben die Finanzströme für die Erfüllung der bislang vom FZK wahrgenommenen Großforschungsaufgabe und der Universitätsaufgabe ohnehin weiterhin getrennt", heißt es in der Antwort.
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