Berlin: (hib/JOH/AW) Im Jahr 2007 sind 689 Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ermittelt worden. Dies entspricht einem Rückgang von 11 Prozent gegenüber dem Jahr 2006, berichtet die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/13804) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13516). Wie auch in den Vorjahren habe es sich überwiegend um weibliche Opfer gehandelt (92 Prozent), 12 Prozent der Opfer seien minderjährig gewesen. Der Schwerpunkt habe mit 392 Opfern im Altersegment der unter 21-Jährigen gelegen. Die Bundesregierung sieht die Gründe dafür in dem Umstand, dass diese Altergruppe aufgrund der Strafnormierung des §232 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches deutlich einfacher als Opfer von Menschenhandel identifiziert werden könne. Die Zahlen belegten daher nicht zwingend, dass immer mehr jüngere Frauen Opfer von Menschenhandel würden.
Wie die Bundesregierung weiter darlegt, seien in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 183 Menschen wegen Menschenhandels verurteilt worden. Im Jahr 2007 habe es einen Anstieg der bei den Polizeibehörden registrierten Ermittlungsverfahren gegeben. Insgesamt seien 454 Ermittlungsverfahren abgeschlossen worden, 29 Prozent mehr als 2006.
Die Bekämpfung des Menschenhandels sei ein Schwerpunktthema EU-geförderter Maßnahmen und integraler Bestandteil unter anderem bei Projekten zur Stärkung von Justiz und Polizei, schreibt die Bundesregierung ferner. Den "EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels" bezeichnet die Regierung als "sinnvollen Maßnahmenkatalog auf EU-Ebene". Die an die Mitgliedstaaten gerichteten Maßnahmen bezüglich des Frauenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung seien weitgehend umgesetzt. Im Hinblick auf den Menschenhandel in die Arbeitsausbeutung plant die Regierung "weitere tragfähige Vernetzungsstrukturen zum Schutz der Opfer". Aktuell arbeite sie am Aufbau eines Netzwerkes nationaler Berichterstatterstellen oder vergleichbarer Mechanismen auf EU-Ebene mit.
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