Berlin: (hib/FRA/HIL) Die Bundesregierung weiß nicht, wie viele pensionierte Beamte nach ihrer Dienstzeit Tätigkeiten ausüben, die mit ihrem Beamtenverhältnis in Zusammenhang stehen. Das geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/13838) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13757) hervor, in der sich die Abgeordneten nach der Anzahl derartiger Fälle erkundigt hatten. Gemäß dem Bundesbeamtengesetz müssen Beamte und Ruhestandsbeamte etwaige Erwerbstätigkeiten anzeigen um die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu vermeiden. Gegebenenfalls kann die Ausübung untersagt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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