Berlin: (hib/HLE/AW) Die Einstufung von Banken in die Gruppe so genannter systemrelevanter Institute unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach dem Kreditwesengesetz. Daher lehnt es die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13870) auf einer Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13726) ab, die Namen dieser Institute mitzuteilen. Allgemein heißt es nur, die Bankenaufsicht stufe Institute als systemrelevant ein, deren Bestandsgefährdung aufgrund ihrer Größe, der Intensität ihrer Interbankenbeziehungen und ihrer engen Verflechtung mit dem Ausland erhebliche negative Folgeeffekte bei anderen Kreditinstituten auslösen und zu einer Instabilität des Finanzsystems führen könnte. Der Begriff der Systemrelevanz sei aber nicht auf andere Wirtschaftsunternehmen übertragbar.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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