Berlin: (hib/STO/JOH) Ein Fünftel eines jeden Geburtsjahrgangs in Deutschland wächst nach Expertenangaben mit ”erheblichen psychosozialen Belastungen“ und ”gravierenden Defiziten an materiellen und sozialen Ressourcen“ auf. Davon betroffen sind rund 140.000 Kinder pro Jahrgang, wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung ( 16/13770) vorgelegten Gutachten 2009 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hervorgeht. Danach finden sich die wichtigsten Faktoren, die dieses Risiko erklären, in einer ”ungünstigen Lebenslage der Eltern“, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit.
Dem Gutachten zufolge ist die Verbesserung der gesundheitlichen Chancen für den weiteren Lebenslauf dieser Kinder ”eine zentrale Herausforderung der Gesundheitspolitik“. Sie gehe weit über die Krankenversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und verweise ”auf die gesundheitspolitische Verantwortung auch anderer Politikbereiche, insbesondere der Bildungs-, Familien-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik“, heißt es in der Vorlage. Zu den dazu vom Rat formulierten gesundheitspolitischen Zielsetzungen zählen unter anderem eine ”die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichende Güterausstattung“ sowie der ”Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem, zum Arbeitsmarkt und zu beruflicher Entwicklung“ sowie zu ”armutsfesten Sozialleistungen, zur Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität“ und zu einer ”ökologisch nachhaltig funktionsfähigen Umwelt“.
Für eine generelle Zunahme psychischer Störungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland sieht der Sachverständigenrat keine verlässlichen Anhaltspunkte. Solche gibt es dem Gremium zufolge auch nicht für eine Zunahme von Vernachlässigung sowie physischer und psychischer Gewalt gegen Kinder. Trotzdem stelle dies ein ”sehr gravierendes Gesundheitsproblem“ dar, schreiben die Autoren und verweisen darauf, dass die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in ihrer jetzigen Gestaltung ”kein zielgerichtetes Instrument im Hinblick auf die Erkennung oder Verhinderung von Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung“ seien.
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