Wie die Bundesregierung weiter ausführt, wurden ihr von den Ländern 35.128 Personen gemeldet, die bis Mitte des Jahres eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. In diese Zahl seien auch Aufenthaltserlaubnisse nach den genannten Paragrafen eingerechnet, die aufgrund von Anträgen nach der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz von 2006 erteilt wurden. In weiteren 2.760 Fällen seien auf Anträge nach den beiden Paragrafen hin Aufenthaltserlaubnisse nach anderen gesetzlichen Vorschriften erteilt worden. Die Gesamtzahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen erhöhe sich damit auf 37.888.
Nach den im Ausländerzentralregister zum 31. August 2009 gespeicherten Angaben befanden sich laut Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt 94.026 Menschen in Deutschland, deren Aufenthalt geduldet wurde. Davon sei bei 59.286 ein Aufenthalt von mehr als sechs Jahren registriert gewesen. An sogenannten Aufenthaltsgestattungen waren Ende August insgesamt 28.438 verzeichnet.
In ihrer Frage verweist die Fraktion darauf, dass von den ”gut 35.000“ im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung nach den zwei genannten Paragrafen gegebenen Aufenthaltserlaubnissen mehr als vier Fünftel nur ”auf Probe“ erteilt worden seien, weil die Betroffenen kein ausreichendes eigenes Einkommen nachweisen konnten. Ihnen drohe ab dem 1. Januar 2010 die Abschiebung, obwohl sie dann zumeist seit mehr als zehn Jahren in Deutschland lebten und alle übrigen Kriterien der Altfallregelung erfüllten.
Dazu erläutert die Bundesregierung, dass Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ”auf Probe“, deren Titel nicht verlängert wird, grundsätzlich ausreisepflichtig seien. Die Bundesregierung habe jedoch ”zur Kenntnis genommen, dass im parlamentarischen Raum vorgeschlagen worden ist, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine mögliche Novellierung der gesetzlichen Altfallregelung zu erörtern“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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