In der Antwort verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass mit der Republik Kosovo der Text eines bilateralen Rückübernahmeabkommens ”abschließend verhandelt“, das Abkommen aber noch nicht unterzeichnet worden und somit auch noch nicht in Kraft getreten sei. Danach bestehe eine ”Verpflichtung der Republik Kosovo zur Rückübernahme aller Personen, die in Deutschland die geltenden Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen“, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Betroffenen die kosovarische Staatsbürgerschaft besitzen. Auch bestehe dem Abkommen zufolge eine solche Verpflichtung etwa in Fällen einer ”unmittelbaren rechtswidrigen Einreise aus dem Kosovo nach Deutschland auf dem Luftweg oder wenn die betreffende Person ihren vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt im Kosovo hatte oder ihren Geburtsort dort hat“.
Wie es in der Vorlage weiter heißt, hat die deutsche Seite im Rahmen der Abkommensverhandlungen zugesagt, dass sich die Zahl der Rückübernahmeersuchen im Vergleich zum Jahr 2008 mit circa 2.500 Ersuchen ”bis auf weiteres“ nicht erhöhen soll und die Bundesrepublik dabei zudem auf ein ”angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien achten“ werde. Damit solle gewährleistet werden, dass sich die von deutschen Behörden gestellten Rückübernahmeersuchen nicht ausschließlich auf Angehörige einer Ethnie, beispielsweise auf die Roma, konzentrieren.
Der Antwort zufolge waren zum Stichtag 30. Juni 2009 im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 55.320 kosovarische Staatsangehörige erfasst, die sich in Deutschland aufhalten. Davon waren 24.367 vor dem Jahr 1998 eingereist, 7.470 in den Jahren 1998 oder 1999 und 23.483 in der Folgezeit. Dabei verweist die Regierung darauf, dass kosovarische Staatsangehörige im AZR erst seit Mai 2008 unter eigener Staatsangehörigkeit gespeichert werden. Daher könne man davon ausgehen, dass eine ”gewisse Zahl kosovarischer Staatsangehöriger, die insbesondere bereits vor dem Mai 2008 eingereist sind, gegebenenfalls noch unter früheren Staatsangehörigkeiten gespeichert sind“.
Von den im AZR erfassten kosovarischen Staatsangehörigen waren den Angaben zufolge Ende Juni 4.831 mit einer Duldung registriert und 814 mit einer Aufenthaltsgestattung. 30.925 waren mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem vergleichbaren befristeten Aufenthaltsrecht erfasst und 17.153 mit einer Niederlassungserlaubnis oder einem vergleichbaren unbefristeten Aufenthaltsrecht. Bei 2.420 Personen war eine vollziehbare Ausreisepflicht registriert.
Die Zahl der von 1999 bis Ende August dieses Jahres freiwillig in das Kosovo zurückgekehrten Menschen beläuft sich laut Bundesregierung auf 92.240. Im selben Zeitraum wurden demnach 21.852 Menschen dorthin ”rückgeführt“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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