Die FDP-Fraktion sprach von einer ”grausigen Tradition“ und forderte die Bundesregierung auf, ”moralischen Druck“ auf die Regierungen der betroffenen Länder auszuüben. Die Unionsfraktion wünschte sich auch in Deutschland mehr Aufklärung über das Thema. Es müsse durch Öffentlichkeitsarbeit ein Bewusstsein in der Gesellschaft geschaffen werden, damit diese ”widerwärtige Menschenrechtsverletzung“ künftig eindeutig diskriminiert werde.
Die SPD-Fraktion hob hervor, dass die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode bereits Gesetzesänderungen vorgenommen habe. Seither würden Straftatbestände im Zusammenhang mit einer Genitalverstümmelung in Deutschland nicht mehr verjähren. Jedoch bedauerten die Sozialdemokraten, dass seither keine neuen Rechtsverstöße mehr gemeldet worden seien. Dies sei eine Tatsache, ”die uns bekümmern muss“. Mädchen und Frauen müssten in Zukunft stärker ermutigt werden, ihren Rechtsanspruch auch tatsächlich wahrzunehmen und sich gegen Genitalverstümmelungen zu wehren, forderte die Fraktion.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gudrun Kopp (FDP), betonte im Ausschuss, dass die neue Bundesregierung die Problematik ”sehr ernst“ nehme. Sie verwies zudem auf eine Gesetzesinitiative der Länder Baden-Württemberg und Hessen (Drucksache 867/09), die am Freitag erstmals im Bundesrat vorgestellt werde. Sie ziele darauf ab, Genitalverstümmelung als eigenen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Genitalverstümmelungen sollen künftig auch dann verfolgt werden können, wenn sie im Ausland vorgenommen werden, das Opfer aber in Deutschland lebt. In Deutschland betreffe dies rund 20.000 Frauen. Bereits nach geltendem Recht, erläuterte Kopp, handle es sich bei einer Genitalverstümmelung aber um eine vorsätzliche Körperverletzung, die mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu zehn Jahren bedroht sei.
Insgesamt, sagte Kopp, seien weltweit rund 140 Millionen Frauen von Genitalverstümmelungen betroffen. Als wichtige Maßnahmen nannte sie ”Aufklären, Bewerten, Vorbeugen, Sanktionieren“. Sanktionen gegen die betroffenen Länder seien allerdings die letzte Eskalationsstufe, betonte Kopp. Sie kündigte außerdem in drei bis vier Monaten einen umfassenden Bericht zum Thema Genitalverstümmelung an, der wichtige Projekte und deren Zwischenergebnisse sowie Empfehlungen für weitere Maßnahmen enthalte werde. Auch ein nationaler Aktionsplan sei in Arbeit.
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