In dem dargestellten Zeitgerüst seien zudem keine Zeiten möglicher Gerichtsverfahren berücksichtigt worden, sagte ein Vertreter des Bundesumweltministeriums auf eine entsprechende Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion. Die SPD wollte wissen, welche Folgekosten nach der Stilllegung entstehen würden. Das Bundesumweltministerium sagte dazu, dass die Kosten dafür noch nicht abschätzbar seien. Die FDP erkundigte sich danach, welche zusätzlichen Betriebsgenehmigungen für Morsleben erteilt worden seien. Darauf sagte ein Vertreter des BMU, dass es dort nicht nur endgelagerte sondern auch zwischengelagerte Abfälle gebe. Beispielsweise werde in Morsleben ein Fass mit Radion zwischengelagert. Beim Antrag auf Stilllegung soll jedoch ermöglicht werden, dass diese Art von Abfällen auch endgelagert werden könne, hieß es auf die Frage von Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion wollte ferner wissen, warum für die Finanzierung der Kosten nicht auch die betroffenen Atomfirmen als Verursacher miteinbezogen würden. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bestehen hier rechtliche Probleme, da das Endlager, das zu Zeiten der damaligen DDR entstand, als Altlast gelte. Die Linke erkundigte sich, warum in Morsleben in den 1990er Jahren Atomabfälle aus Westdeutschland eingelagert werden konnten. Nach Angaben des Ministerium hat es von 1990 bis 1991 eine sicherheitsanalytische Untersuchung gegeben, bei der bestimmte Auflagen gemacht wurden, unter der die Anlage weiterbetrieben werden konnte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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