Weiter heißt es in dem Antrag, trotz aller Gesetzgebungsmaßnahmen zum besseren Anlegerschutz sei der ”Graue Kapitalmarkt“ bisher unangetastet geblieben. Damit bestehe eine Spaltung des Kapitalmarktes in zwei Teile, die überwunden werden müsse. Denn im Bereich des ”Grauen Kapitalmarktes“ würden jährlich Anlagegelder der Bürger in Milliardenhöhe versickern, wie die Fraktion unter anderem unter Berufung auf einen früheren Bericht der Bundesregierung ( 14/1633) schreibt. Zum gängigen Anlageprodukt hätten sich besonders geschlossene Immobilienfonds in dem Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG) oder der GmbH & Co. KG entwickelt. Diese Anlagen würden zumeist mit zusätzlichen Steuervorteilen angepriesen, hätten sich aber in der Vergangenheit für über eine Million Geldanleger zum Desaster entwickelt. In den Fonds enthaltene Immobilien hätten sich als Schrottimmobilien erwiesen, und die prognostizierten Erträge seien nicht eingetreten. Der ”Graue Kapitalmarkt“ umfasse auch Phantasieprodukte wie Bankgarantiegeschäfte oder Depositendarlehen, schreibt die Fraktion weiter. Dabei würden die Anleger mit der Aussicht auf hohe Renditen gelockt, würden ihr Geld aber nie wiedersehen.
Neben den finanziellen Verlusten für die Anleger gebe es noch einen anderen Aspekt, so die Fraktion: ”Das im Grauen Kapitalmarkt vernichtete Kapital fehlt für die Finanzierung von Unternehmen am geordneten Kapitalmarkt.“ Als Konsequenz fordern die Grünen außerdem, auf der Produktebene das Regulierungsniveau geschlossener Fonds dem Niveau von Anlageprodukten des Wertpapierhandelsgesetzes anzugleichen. Für die Initiatoren müsse es außerdem eine Zulassungspflicht geben. Und die Finanzdienstleister müssten über eine ausreichende Qualifikation und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll in Zukunft die Verkaufsprospekte nicht nur formell, sondern auch auf Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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