Die Regierung verweist an vielen Stellen auf das bereits existierende, von Privaten und Land gemeinsam finanzierte Stipendiensystem in Nordrhein-Westfalen, das zum Wintersemester 2009/10 gestartet wurde. Erste Ergebnisse dieses Programms zeigten, dass auch in strukturschwachen Regionen etliche Hochschulen bei der Einwerbung von Stipendienmitteln ”sehr erfolgreich waren“, heißt es in der Antwort. Zudem zeige das Beispiel NRW, dass das Akquirieren von Spendenmitteln auch in Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ”erfolgreich gestaltet werden kann“. Die vorgesehene Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von 50 Prozent der Kosten hält die Bundesregierung ”für realistisch“. Das Programm wende sich neben der Wirtschaft auch an andere nicht staatliche Akteure wie zum Beispiel Stiftungen, Verbände, Privatpersonen. ”Die Erfahrungen des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem dortigen Stipendienprogramm zeigen, dass die Struktur der Stipendiengeberschaft sehr heterogen ist“, heißt es weiter. Zudem zeige sich in NRW, dass ”mehr als ein Drittel der hierfür eingeworbenen Stipendien (38 Prozent) nicht an bestimmte Fachbereiche oder Studiengänge gebunden wurden“.
Die Stipendien sollten nach Leistung einkommensunabhängig vergeben werden, schreibt die Regierung: ”Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten soll in der Verantwortung der Hochschulen liegen.“ Die Auswahlverfahren müssten unabhängig und transparent sein. Zielgruppe seien Studierende, deren bisheriger Werdegang herausragende Leistungen im Studium erwarten lasse. ”Dies ermöglicht es, beim Leistungsvergleich an weitere Kriterien anzuknüpfen“, heißt es in der Antwort, ”z.B. die Förderung von Studierenden mit Migrationshintergrund oder die Berücksichtigung sozialer Belange.“
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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