Die Parlamentarier wollen zudem wissen, ob die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Fällen habe, ”in denen Unternehmen seit Inkrafttreten des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Beschäftigte der Stammbelegschaft entlassen und zeitgleich oder zeitnah Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in denselben oder anderen Unternehmensteilen eingesetzt haben“. Ob es die Bundesregierung angesichts der Vorgänge bei Schlecker und in vergleichbaren Fällen für notwendig halte, ”das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu überarbeiten, dass eine Substitution von Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit der Folge einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in Zukunft ausgeschlossen wird“, fragen die Parlamentarier darüber hinaus.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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