Die Abgeordneten fordern, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sämtliche Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Leiharbeitern und regulär Beschäftigten gestrichen werden sollten. Ab dem ersten Einsatztag sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten wie Festangestellte, heißt es weiter. Ein Tarifvertrag solle nur dann zur Anwendung kommen können, wenn er bessere Bedingungen vorsehe.
Zusätzlich will die Linksfraktion eine Flexibilitätsprämie festschreiben, so dass Leiharbeiter zehn Prozent mehr Lohn bekommen würden. Die Überlassungshöchstdauer sollte wieder auf drei Monate begrenzt werden. Zudem sollten Betriebsräte im Entleihbetrieb ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz der Leiharbeiter erhalten. Komme keine Einigung zustande, solle die Einigungsstelle entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung dürften keine Leiharbeiter eingesetzt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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