Nach dem Verbraucherinformationsgesetz haben die Bürger Anspruch auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Das Informationsfreiheitsgesetz räumt den Bürgen unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ein. Das Umweltinformationsgesetz verpflichtet die Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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