Die CDU betonte, dass es einen nationalen Konsens für die Endlagerung geben müsse. Gleichzeitig erkundigte sie sich, ob die Technologien für die sogenannte ”Umkonditionierung“ der Fässer vorhanden seien. Der Umweltminister sagte dazu, dass dies technologisch möglich wäre, betonte jedoch, dass dabei besonders schwierige Bedingungen zu erfüllen seien. Die SPD merkte an, dass für die Asse ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig sei und fragte nach der ”zeitlichen Dimension“ für eine Rückholung. Röttgen nannte diesbezüglich das Jahr 2020, das sei das Datum, bis zu dem die Standfestigkeit der Anlage angesetzt sei. Es müsse für jedes Konzept der Rückholung aber auch ein Notfallkonzept geben, sagte Röttgen. Die FDP wollte in diesem Zusammenhang wissen, wie lange es dauern werde, die Langzeitsicherheit zu gewährleisten. Ein solcher Langzeitsicherheitsnachweis sei momentan nicht lieferbar, erklärte Röttgen.
Auch die Linke wies darauf hin, dass es keine unendliche Standsicherheit für Asse II gebe. Sie wollte daher wissen, welche Haushaltsmittel für dieses Jahr eingestellt worden seien. Die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums, Katherina Reiche (CDU), erklärte, dass momentan für die ersten Untersuchungen 75 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen seien. Um die Frage der Kosten ging es auch bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie erkundigten sich unter anderem nach der Höhe einer möglichen Kostenbeteiligung der Energieversorgungsunternehmen. Eine Kostenbeteiligung gehöre dazu, antwortete Röttgen. Er wies jedoch darauf hin, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Haftung der Energieversorgungsunternehmen gebe, dafür aber eine politische Dimension dieser Frage, die er als Verursacherprinzip bezeichnete.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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