Die Linke begründete ihren Antrag mit der ”desolaten Menschenrechtssituation“ in Syrien. Deutschland könne in dieses ”Folterregime“ keine Menschen abschieben, argumentierte die Fraktion und forderte darüber hinaus, den hier lebenden syrischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen aus Syrien, denen in ihrem Heimatland Diskriminierung und Ausgrenzung oder willkürliche Inhaftierung, Folter und Verschleppung drohe, ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren.
Die Grünen verwiesen darauf, dass innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Abkommens von insgesamt 28 abgeschobenen Menschen allein drei in Syrien inhaftiert worden seien. Es bestehe daher ”dringender Handlungsbedarf“. Das Abkommen werde offenbar nicht so eingehalten, wie es vorgesehen war. Das Verfahren, um das Abkommen aufzukündigen, hält die Fraktion allerdings für ”zu kompliziert“. Sie plädiert stattdessen für eine unverzügliche Aussetzung.
Die FDP-Fraktion hielt der Opposition entgegen, dass das Rückübernahmeabkommen ”ein anerkanntes Instrument“ zur Durchsetzung des Ausländerrechts sei. Bevor über eine Abschiebung entschieden werde, finde eine ”ausreichende Einzelfallprüfung“ statt. Die Forderung, das Abkommen auszusetzen beziehungsweise aufzukündigen, könne außerdem nur ”das letzte Mittel“ sein. Zudem wisse man nicht genau, warum die Personen festgehalten werden. Bei der Bewertung der Fälle müsse man daher ”vorsichtig sein“. Auch die Unionsfraktion betonte, man habe mit dem Abkommen keine schlechten Erfahrungen gemacht, wie die Opposition behaupte. Deutschland prüfe die Einzelfälle ”sehr sorgfältig“. Die Anträge würden in ihrer Konsequenz außerdem dazu führen, dass man Menschenhändlern und Schlepperbanden das Leben erleichtere.
Die SPD-Fraktion, die dem Antrag der Grünen zustimmte, sich bei dem Antrag der Linksfraktion jedoch wegen der Forderung nach einem dauerhaften Bleiberecht enthielt, zeigte sich ”überrascht“ über die Argumente der Koalitionsfraktionen. Wie mit den Abgeschobenen in Syrien umgegangen werde, sei eine Tatsache, über die seit langem berichtet werde. Das Vorgehen des syrischen Staates entspreche ganz klar nicht den rechtstaatlichen Vorstellungen. Wenn die Einzelfallprüfung funktionieren würde, hätte es zu den genannten Fällen außerdem nicht kommen dürfen, dann hätte die Gefährdung der Menschen festgestellt werden müssen. ”Wenn wir Menschen in dieses Land zurückschicken, hat das mit Menschenrechtspolitik in Deutschland nichts mehr zu tun“, betonten die Sozialdemokraten.
Das ”Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen“ (Rückübernahmeabkommen) wurde am 14. Juli 2008 beschlossen und trat am 3. Januar 2009 in Kraft.
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