Zeitarbeit sei für Langzeitarbeitslose eine ”unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerschutzrechte wie alle anderen Arbeitnehmer hätten. Gesetzliche Regelungen ermöglichten den Tarifvertragsparteien häufig die Arbeitsbedingungen abweichend von den gesetzlichen Mindestbedingungen zu gestalten. ”Diese sogenannten Tariföffnungsklauseln beruhen auf dem Vertrauen in eine verantwortungsvolle und tragfähige Sozialpartnerschaft“, erklärt die Bundesregierung weiter. Sofern der Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer gewährleistet sei, könnten Tarifverträge auch vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen.
Inwieweit die EU-Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt werden muss, werde gegenwärtig geprüft. Nach Abschluss der Prüfung will die Bundesregierung einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie unterbreiten. Aufgrund ihres Elften Berichts über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, dass Unternehmen Zeitarbeit nicht mehr zur Abfederung von Auftragsspitzen einsetzen würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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