Die Ministerin betonte ausdrücklich, dass das Gericht sowohl die Methodik zur Berechnung der Hartz-IV-Sätze, als auch die dieser zugrunde liegende Einkommens- und Verbrauchsstatistik ”vom Grundsatz her für richtig“ erachteten. Ausgabenorientiert zu berechnen, sei ”korrekt“, die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze in Anlehnung an die Entwicklung der Rentenwerte sei ”nicht in Ordnung“, sagte von der Leyen. Zudem sei die derzeitige Vorgehensweise von den Richtern insgesamt als ”nicht transparent genug“ eingestuft worden. ”Deutlich kritisiert“ hätten die Richter etwa, dass die Bereiche Bildung und Weiterbildung nicht ausreichend bei den Berechnungen berücksichtigt würden. ”Der Bildungszugang darf nicht durch materielle Mängel verwehrt werden“, sagte die Ministerin. Auch wenn die Länder grundsätzlich für Bildung zuständig seien, leitete von der Leyen bei der ”Fürsorgefrage“ auch in Bildungsfragen eine Zuständigkeit des Bundes ab. Wenn es bei ”bedürftigen Kindern“ etwa um Mittagessen, Taschenrechner oder Nachhilfe gehe, sei der Bund zuständig. Dies bedeute eine ”Klarstellung für Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern“, betonte die Ministerin. Die Richter hätten moniert, dass es nicht ”kindspezifisch“ sei, die Kinder-Regelsätze prozentual von den Regelsätzen für Erwachsene abzuleiten, betonte von der Leyen. Bei Härtefällen, etwa wenn ein geschiedener Vater zu seinen weit entfernt lebenden Kindern reisen wolle und sich dies nicht leisten könne, müsste sofort Abhilfe geschaffen werden, berichtete von der Leyen aus Karlsruhe.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass ”nicht alles, was gemacht worden ist, von Grund auf falsch“ sei, dass es aber laut Richterspruch an ”Stringenz und Transparenz“ mangele. Auch die SPD wies darauf hin, dass es gut sei, wenn es bald einen ”eigenständigen Regelsatz für Kinder“ geben werde. Es werde ”möglicherweise Ausweitungen bei den Zahlungen“ geben, was zu mehr Anspruchsberechtigten führen könnte, betonte die SPD. Bündnis 90/Die Grünen regten an, dass neben den Bildungsausgaben auch die Ausgaben für Ernährung unter die Lupe genommen werden sollten. Zudem sollte die Regierung bei den Neuberechnungen der Hartz-IV-Sätze von Ein-Personen-Haushalten auf Mehr-Personen-Haushalte umstellen. Die Linksfraktion kritisierte, dass die Bundesregierung noch im Dezember in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage die Regelsätze als ”angemessen und sachgerecht“ bezeichnet habe. Die FPD betonte, der heutige Tag sei ”kein Ruhmestag für Grüne und die SPD“, die schließlich die Hartz-IV-Gesetze gemacht und sich um ”Wertungsentscheidungen“ herumgedrückt hätten. Im Übrigen hätten die Verfassungsrichter keineswegs gesagt, dass die Regelsätze in ihrer Höhe ”evident unzureichend“ seien.
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