Berlin: (hib/HLE/STO) Wer ein
Kraftfahrzeug zulassen will, soll künftig bundesweit und nicht
mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände
überprüft werden. Dies geht aus dem von der
Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (
17/717) hervor. Mit dem Entwurf zieht die
Bundesregierung auch die Konsequenz aus der Umwandlung der
Kraftfahrzeugsteuer aus einer Länder- in eine Bundessteuer,
die zum 1. Juli 2009 vorgenommen wurde. Die bisher bei den
Ländern gesammelten Daten zur Kraftfahrzeugsteuer sollen
zusammengeführt werden, damit eine bundesweite
”Kraftfahrzeugsteuerrückständeprüfung“
geschaffen werden kann. Die Landesfinanzbehörden verwalten die
Kraftfahrzeugsteuer im Wege der Organleihe für den Bund noch
bis Mitte 2014.
Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass die befristete
Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in
Höhe von höchstens 150 Euro pro Fahrzeug erst ab 1.
Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung soll bis zum 31.
Dezember 2013 gelten. Wie es in dem Entwurf heißt, hatte sich
die Europäische Kommission gegen die zunächst
beschlossene Steuerbefreiung ab 1. Juli 2009 gewandt und mit einem
Vertragsverletzungsverfahren gedroht. Für bereits zugelassene
Fahrzeuge soll es eine Vertrauensschutzregelung geben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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