Berlin: (hib/MPI/TEP) Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen will erreichen, dass
Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern, die vor Vollendung des
25. Lebensjahres liegen, grundsätzlich bei der Berechnung von
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
berücksichtigt werden. Die Abgeordneten haben dazu einen
Gesetzentwurf (
17/657) vorgelegt, mit dem eine gegenteilige
Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestrichen werden
soll. Die Grünen beziehen sich auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2010. Danach
dürfe Paragraf 622 Absatz 2 Satz 2 BGB nicht mehr angewendet
werden, weil er das europarechtliche Verbot der
Altersdiskriminierung missachtet, heißt es in der
Begründung zu dem Gesetzentwurf.
Die Fraktion schreibt weiter, die nationalen Gerichte seien
unionsrechtlich verpflichtet, die betreffende BGB-Norm nicht weiter
anzuwenden. Deutschland sei verpflichtet, diese aufzuheben.
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