Derzeit seien Forderungen in 31 laufenden Verfahren mit Minderforderungen von 8,69 Millionen Euro bezifferbar, schreibt die Regierung. Es seien weitere 14 laufende Verfahren bekannt, in denen die Forderungssumme nicht beziffert oder unbekannt ist. Die Entschädigungshöhe solle in diesen Fällen das jeweilige Gericht festsetzen. Acht Verfahren seien bekannt, die von dem zuletzt befassten Gericht abgewiesen oder zugunsten Deutschlands entschieden wurden. Die Urteile seien teilweise noch nicht rechtskräftig, da der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Sebastian Hille, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika
Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein