Nach dem Koalitionsvertrag solle aber auch der Stadtumbau Ost, die Aufwertung von Innenstädten und die Sanierung von Altbausubstanz gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Seit 2008 sei die Abrissförderung aus dem Rückbauteil von Stadtbild prägenden Altbauten von vor 1919 und von Denkmalen ausgeschlossen. Bereits 2005 sei die Möglichkeit geschaffen worden, Sicherungsmaßnahmen in Altbauten ohne kommunalen Eigenanteil zu fördern. Es lägen Erkenntnisse vor, dass die mit dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz gesetzten Ziele erreicht und mit besonderer Qualität umgesetzt würden, betont die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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