Höhere Ausgaben der statistischen Vergleichsgruppe könnten nach Maßgabe des Berechnungsmodells ”die regelsatzrelevanten Ausgaben und damit auch die Höhe der Regelleistungen beeinflussen“, heißt es in der Antwort. Da es sich allerdings bei der Regelleistung um eine pauschalierte Gesamtleistung handle, könnten erhöhte Ausgabe in einem Bereich durch entsprechend geringere Ausgaben in einem anderen Bereich zu einer unveränderten Regelleistung führen. Derzeit seien im Hartz-IV-Regelsatz nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 für die Gesundheitspflege monatlich 12,74 Euro vorgesehen – bezogen auf den sogenannten Eckregelsatz für Alleinstehende von ursprünglich 345 Euro.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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