Ebenfalls modifiziert werden soll das Berufungsverfahren für den Stiftungsrat. Gewählt werden sollen seine Mitglieder in Zukunft durch den Deutschen Bundestag auf fünf Jahre. Bislang waren die Mitglieder von der Bundesregierung ernannt worden. Nach der Neuregelung soll der Bundestag vier Mitglieder, das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur für Medien je ein Mitglied, der Bund der Vertriebenen sechs Mitglieder und die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche und der Zentralrat der Juden je zwei Mitglieder zur Wahl vorschlagen. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beraterkreises werden durch den Stiftungsrats berufen.
Union und FDP begründen ihren Gesetzentwurf mit der Komplexität der Aufgabenstellung der ”Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“, die im Dezember 2008 als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums errichtet wurde. Zudem soll durch die Erhöhung der Mitgliederzahlen des Stiftungsrates und des Beraterkreises ein breiteres Meinungsspektrum in der Stiftung abgebildet und ihre Arbeit auf eine breitere wissenschaftliche Basis gestellt werden. Die Stiftung war ins Leben gerufen worden, um im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert als Folge des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik wachzuhalten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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