Berlin: (hib/HLE/TEP) Die Bundesregierung
lehnt es ab, in die Regulierung der Vergütungssysteme für
Banker auch die Pflichten des jeweiligen Instituts gegenüber
seinen Kunden aufzunehmen. Dies geht aus der von der
Bundesregierung als Unterrichtung (
17/1457) vorgelegten Gegenäußerung
zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf über die
aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme
von Instituten und Versicherungsunternehmen (
17/1291) hervor. Der Gesetzentwurf steht an
diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass Banker häufig
solche Produkte anpreisen würden, für deren Vermittlung
besonders hohe Provisionen bezahlt würden. Der durch
Fehlberatungen entstehende Schaden belaufe sich auf 20 bis 30
Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung schreibt dazu, die
weitere Stärkung des Anlegerschutzes sei ihr erklärtes
Ziel. Der Gesetzentwurf scheine jedoch ”nicht der richtige
Ort für dieses wichtige Anliegen“ zu sein. Man
erwäge, ”die Problematik durch Vergütungssysteme
gesetzter Fehlanreize zu Lasten von Kunden“ an geeigneter
Stelle aufzugreifen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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