Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme ab. Der Gesetzgeber habe bewusst die Organisationshoheit einer selbstverwalteten Körperschaft des öffentlichen Rechts besonders berücksichtigt und daher alle Regelungen auf das Wesentliche beschränkt. Ganz bewusst seien die Selbstverwaltung und die Mitglieder des Verwaltungsrates gestärkt worden und deshalb sei es der jeweiligen Gruppe überlassen worden, wie und mit welchem Ergebnis diese ihre Stellvertreter benennen würden, schreibt die Bundesregierung. Zudem habe die bisherige Regelung ”zu keinen Problemen“ geführt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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