Berlin: (hib/PRG/AW) Die Einfuhr von Asbestfasern und asbesthaltigen Produkten ist nach geltenden europäischen Richtlinien zulässig, wenn diese als Chrysotil-Asbest für Elektrolyse-Verfahren verwendet werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 17/1885) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1668) hervor. Die Firma Dow Chemical, die weißen Asbest nach Deutschland importiert, sei aufgrund dieser Rechtslage nicht auf eine Ausnahmegenehmigung durch die Bundesregierung angewiesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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