Berlin: (hib/AST/JOH) Die Bundesregierung beurteilt keine Fahndungsersuche ausländischer Staaten. In ihrer Antwort ( 17/1978) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/1828) begründet sie dies damit, dass es nicht ihre Aufgabe sei, justizielle Entscheidungen anderer Staaten zu beurteilen. Deutsche Justizbehörden könnten einem internationalen Haftbefehl zudem nur insoweit nachkommen, wie es nach Maßgabe des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zu erwarten ist. Deutsche Staatsbürger könnten ausgeliefert werden, falls das Grundgesetzartikel 16 Absatz 2 dies zulasse.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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