Berlin: (hib/BOB/STO) Mit dem Ehemündigkeitsalter beschäftigt sich eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2046). Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass nach geltendem Recht eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden soll. Sie möchten unter anderem wissen, wie viele Anträge auf Befreiung von dieser Regelung in den letzten zehn Jahren bei den Familiengerichten gestellt worden sind und wie hoch der Anteil von nichtdeutschen Antragstellern ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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